Die rituelle Ganzwaschung (al-Ghusl)

Unter Ganzwaschung versteht man die Waschung des gesamten Körpers mit Wasser, das die Eigenschaften „rein und reinigend“ besitzt. Die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) ist Pflicht:

  • a) Nach Ausscheidung von Samenerguss, begleitet von Lust und Erregung, ob im Schlaf oder im wachen Zustand. Und Allah ( s ) sagt: “Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.” [5:6]
  • Und der Hadith von Ali bin Abi Taleb lautet: “Ich war ein Mann, der oft Flüssigkeit (Madhi) aus der Prostata bekam, ich fragte den Propheten danach. Der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wenn du das Wasser siehst, dann wasch dein Glied und vollziehe die Gebetswachung, und wenn du den Samenerguss siehst, dann sollst du die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen.” (Sahih Ibn Habban, Hadith Nr.1104)
  • b) Die unmittelbare Berührung der beiden Geschlechtsorgane. Das heißt, das Einführen des Glieds in die Scheide, auch wenn es nicht zum Samenerguss kam. In diesem Fall müssen beide die rituelle Ganzwaschung (Ghusl) vollziehen. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( s ): “Wenn der Mann geschlechtlich mit seiner Frau verkehrt, wird die Gesamtwaschung erforderlich. (Maßgebend ist die Einführung des männlichen Glieds in die Scheide).” (Sahih Muslim , Hadith Nr.349)
  • c) Nach dem Ende der Menstruation (Haid) und nach dem Ende des Wochenflusses (Nifas). Allah ( s ) sagt: “Und sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten..” (Qur´an 2:222)
  • In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird erwähnt, dass Fatima Bint Abi Hubaisch den Gesandten ( s ) fragte: “O Gesandter Allahs, ich werde nicht blutfrei sein, soll ich das Gebet sein lassen? Der Gesandte Allahs () sagte: “Es handelt sich dabei lediglich um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel. Wenn die Monatsregel da ist, lasse das Gebet sein, und wenn ihr gewöhnlicher Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und bete.” (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.319)
  • ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte: Asmaa fragte den Gesandten über die Waschung nach der Menstruation: “Er unterwies sie, wie sie die Ganzwaschung vornehmen sollte und fügte hinzu: “Nimm dir einen Wollbausch, benetze ihn mit Moschus und reinige dich damit. Sie sagte: Wie soll ich die Reinigung vornehmen? Darauf antwortete er: Reinige dich damit. Sie fragte: Wie? Der Prophet sagte: Gepriesen sei Allah! Reinige dich! Ich zog sie dann an mich heran und erklärte ihr, dass sie damit auf die Körperstellen fährt, die mit dem Blut in Berührung kamen.” (Sahih Muslim , Hadith Nr.332)
  • d) Beim Tod. Diese Ganzwaschung des Leichnams sollte von einem Muslim des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. In dem Hadith von Umm Atiyya Al-Ansariyya (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet: Der Gesandte trat bei uns (Frauen) ein, als seine Tochter gestorben war; er sagte: “Wasche sie dreimal, fünfmal oder mehrmals mit Wasser und Lotus (-Wasser), und fügt zur letzten Wäsche Kampfer (-Wasser) oder etwas davon hinzu. Wenn ihr damit fertig seid, lasst mich es wissen. Als wir damit fertig waren, benachrichtigten wir ihn, und er gab uns sein Lendentuch (des Propheten) und sagte: “Hüllt sie darin als letztes ein.” (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.1195)
  • Abu Hurairah narrated that: “When Thumamah Al-Hanafi embraced Islam the Prophet ( s ) sent him to Abu Talha’s farm and required him to perform a ritual bath. There, he took a bath and performed two rak’at, upon which Allah’s Messenger said: ‘The faith of your brother has improved.” (Ahmad)

Pflicht-Teile der rituellen Ganzwaschung (Ghusl)

  • Die Absicht (Niyyah), die Absicht soll im Herzen gefasst werden. Die Absicht soll nicht ausgesprochen werden, wenn man die rituelle Ganzwaschung wegen Dschanaba, Menstruation (Haid) oder nach Ende des Wochenflusses (Nifas) durchführen will.

  • Die Tasmiya am Anfang, man sagt: “Bismillah" und wäscht seine Hände.

  • Man wäscht sein Geschlechtsteil und reinigt es von unreinen Substanzen.

  • Man vollzieht die komplette rituelle Gebetswaschung (Wudu'), und verlegt jedoch das Waschen der Füße und wäscht sie erst, wenn man mit der Ganzwaschung fertig ist.

  • Man holt mit beiden Händen dreimal Wasser und lässt es über den Kopf laufen (bzw. man steht unter der Dusche). Man massiert es mit den Fingern in die Haare und den Bart ein, damit die ganze Haut bis zu den Haarwurzeln mit Wasser in Berührung kommt.

  • Man wäscht von rechts anfangend, alle Körperteile dreimal. Man übergießt den ganzen Körper mit reichlich Wasser und achtet auf die gründliche Reinigung der Achselhöhlen, der Ohren, des Bauchnabels, und der Hautfalten - insbesondere bei übergewichtigen Menschen. Dann wäscht man die Füße und die Zehenzwischenräume. Der Beweis hierzu ist die Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr): “Der Prophet ( s ) pflegte – wenn er eine Ganzwaschung nach dem Geschlechtsverkehr vornahm – mit der Waschung seiner beiden Händen zu beginnen; dann wusch er sich genauso wie für das Gebet; danach führte er seine Finger ins Wasser, ging damit durch sein Haar und berührte dabei die Kopfhaut; dann holte er Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf. Anschließend goss er reichlich Wasser über sich in der Weise, dass es seine ganze Körperhaut hinunterlief.” (Sahih Muslim,Hadith Nr. 316)
  • Und die Überlieferung von Maimuna (Allahs Wohlgefallen auf ihr): “Ich brachte dem Gesandten Allahs ( s ) Wasser, damit er sich vom Dschanaba-Zustand (Zustand der großen rituellen Unreinheit) wusch. Er wusch seine beiden Handflächen zwei- oder dreimal. Dann führte er seine Hand ins Wasser, goss es auf seinen Genitalbereich und wusch ihn mit seiner linken Hand. Danach schlug er mit seiner Hand zwei- oder dreimal auf den Boden, indem er sie heftig (mit dem Boden) rieb. Er vollzog dann die Gebetswaschung, holte Wasser mit beiden Händen dreimal und goss es jedes Mal über seinen Kopf, dann wusch er seinen ganzen Körper. Danach rückte er ein wenig von seiner Stelle und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm dann ein Tuch, aber er nahm es nicht.” (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr. 262)

Zusammenstellung der ausreichenden rituellen Ganzwaschung (Ghusl)

  • Die Absicht (Niyyah), sie soll im Herzen gefasst werden und nicht ausgesprochen werden, um die Unreinheit (Hadath) zu beseitigen.
  • Das Entfernen von rituell unreinen Substanzen.
  • Man holt mit beiden Händen dreimal Wasser und lässt es über den Kopf laufen.
  • Das Übergießen des gesamten Körpers mit reichlich Wasser, oder das Eintauchen des Körpers in Wasser, und die gründliche Reinigung der Finger- und Zehenzwischenräume, der Haare, der Achselhöhlen, des Nabels und der Ohren. Leichtes Abreiben der gewaschenen Körperteile. In der Überlieferung von Umm Salamah (Allahs Wohlgefallen auf ihr) sagte sie: “Oh Gesandter Allahs ( s ), soll ich meinen Haarzopf aufbinden bevor ich mich von der Dschanaba reinige? Er sagte: “Nein, es genügt, wenn du dreimal Wasser auf deinen Kopf gießt, dann genügend Wasser auf deinen ganzen Körper gießt, um dich zu reinigen.” (Sahih Muslim , Hadith Nr.330)


Wann ist die rituelle Ganzwaschung erwünscht:

  • Für den Ungläubigen, der Muslim geworden ist. In einem Hadith von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet ( s ) Thumamah Al-Hanafi nachdem dieser Muslim geworden war, zu der Wand des Gartens von Abu Talha schickte und ihm befahl, die Ganzwaschung (Ghusl) zu vollziehen. “Er verrichtete die Ganzwaschung (Ghusl) und betete zwei Rakaat`s. Der Prophet ( s ) sagte: “Der Islam eures Bruders ist aufrichtig.” (Sahih Ibn Khusaimah,Hadith Nr. 253)
  • Vor dem Freitagsgebet. Der Gesandte ( s ) sagte: “Die Ganzwaschung (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht; ferner (ist es ihm Pflicht), dass er seine Zähne putzt und Parfüm berührt, wenn er welches hat.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.16445)
  • Der Gesandte ( s ) sagte auch: “Wer am Freitag die Ganzwaschung des Körpers (Ghusl) vollzieht, am Freitagsgebet (hingebungsvoll) teilnimmt, der Freitags-Predigt aufmerksam zuhört, dem werden seine Verfehlungen vom Freitag zuvor bis zu drei weiteren Tagen getilgt.” (Sahih Muslim, Hadith Nr.857)
  • An den beiden Festtagen, zum Ende des Fastenmonats Ramadan, vor dem Aufenthalt in "Arafat" und am Opfer-Tag. In der Überlieferung von Al-Fakeh bin Saad ( s ) sagte er: “Der Gesandte Allahs ( s ) vollzog regelmäßig die rituelle Ganzwaschung am Freitag, am Arafat-Tag, am Ende des Fastenmonats Ramadan und am Opfer-Tag.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.16766)
  • Beim Eintritt in den Zustand der Weihe (Ihram) während der Hadsch und der `Umra. In der Überlieferung von Kharegah Ibn Zaid von seinem Vater heißt es: “Der Gesandte Allahs ( s ) zog sich aus und vollzog die rituelle Ganzwaschung.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.2595)
  • Nach dem Betreten der Stadt Makkah. Gemäß der Tat von Ibn Omar ( s ). “Wenn er den heiligen Ort (Kaba`a) betrat, hörte er auf die Talbiya zu sprechen, dann übernachtete er in Dhie-Touwa (ein Ort in Makkah) und betete das Frühgebet (Fajr) dort, dann vollzog er seine Ganzwaschung. Er sagte: Der Gesandte Allahs ( s ) tat es genau so.” (Sahih Al-Bukhari,Hadith Nr.1498)

Verbote für den rituell Unreinen, bis er die Ganzwaschung (Ghusl) vollzieht

  • Das Gebet. Allah ( s ) sagt: “O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei – bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.” (Qur´an 4:43)

  • Die rituelle siebenmalige Umrundung der Ka`ba. In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet: “Ich kam in Makkah an, als ich meine Monatsregel bekam. Deshalb vollzog ich weder den Umlauf um das Haus (Ka`ba) noch die Schreitung zwischen As-Safa und Al-Marwa. Ich beschwerte mich deshalb beim Gesandten Allahs ( s ) und er sagte: “Verfahre so, wie dies der Pilger gewöhnlich tut, außer dass du den Umlauf um das Haus vollziehst, bis du wieder deine rituelle Reinheit erlangst.” (Sahih Al-Bukhari , Hadith Nr.1567)

  • Das Berühren und Tragen des Qur`an. Von Abu Bakr bin Muhammad bin Amro wird überliefert, dass der Prophet ( s ) einen Brief an die Bewohner von Yemen schrieb, der folgendes enthielt: “Nur der rituell Reine darf den Qur´an berühren.” (Al-Mustadrak ala Al-Sahihain,Hadith Nr.1447)

  • Rezitation des Qur`an. In einer Überlieferung wird berichtet, dass Ali die rituelle Gebetswaschung vornahm “Er führte seine rechte Hand in einen Wasserbehälter, nahm sie heraus und spülte Mund und Nase mit einer Hand. Er tat dies dreimal. Er führte dann wieder seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie heraus und wusch sein Gesicht dreimal. Er führte noch mal seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus und wusch jeden Arm bis zu den Ellenbogen dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, nahm sie dann heraus und strich mit beiden Händen über seinen Kopf von vorne nach hinten und von hinten nach vorne nur einmal. Letztlich wusch er seine Füße bis zu den Knöcheln jeweils dreimal. Er führte dann seine Hand in den Wasserbehälter, entnahm Wasser und trank es. Anschließend sagte er: ´Genauso pflegte der Gesandte Allahs ( s ) seine rituelle Gebetswaschung (Wudu’) durchzuführen.´ Dann las er etwas vom Qur`an und sagte: Dies gilt nur für die, die rein (von der Dschanaba) sind, aber derjenige der unrein ist, darf nicht einmal eine Ajah lesen.” (Musnad Al-Imam Ahmad, Hadith Nr.872)

  • Der Aufenthalt in der Moschee. In der Überlieferung von ’Aischa (Allahs Wohlgefallen auf ihr) wird berichtet: “Als der Prophet ( s ) zur Moschee kam, sah er, dass die Fronten der Häuser der Gefährten in die Richtung der Moschee zeigten. Er sagte zu ihnen: “Ihr sollt die Fronten dieser Häuser aus der Moscheerichtung wegdrehen! Er ging in sein Haus. Jedoch taten die Leute nichts, in der Hoffnung, dass eine Erlaubnis von Allah in dieser Hinsicht herabgesandt werden würde. Der Gesandte kam hinaus zu ihnen und sagte: “Ihr sollt die Fronten dieser Häuser aus der Moscheerichtung wegdrehen, denn ich werde keiner Menstruierenden (Haid) oder einem rituell Unreinen (Dschunub) dies erlauben.” (Sahih Ibn Khusaimah, Hadith Nr.1327)

Unerwünschte Handlungen der Ganzwaschung (Ghusl)

  • Manche Muslime sehen nicht ein, sich nach dem Geschlechtsverkehr zu waschen, weil beide den Höhepunkt (Samenerguss-Orgasmus) nicht erreicht haben. Dabei ist es beiden Pflicht, die rituelle Ganzwaschung zu verrichten. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( s ): “If he (the husband) sits between her legs and penetrates her, ghusl (bath) is obligatory, whether he ejaculates or not.” (Muslim)
  • A man may have intercourse with his wife then delays ghusl till before dawn, thus he is sleeping without wudu’. This is in conflict with the Prophet’s Sunnah. Ammar ibn Yasser, may Allah be pleased with him, said: “Wenn der Mann geschlechtlich mit seiner Frau verkehrt, wird die Gesamtwaschung erforderlich. (Maßgebend ist die Einführung des männlichen Glieds in die Scheide).” (Sahih Muslim)
  • Manche Muslime verlegen die rituelle Ganzwaschung nach dem Geschlechtsverkehr in die Zeit kurz vor dem Fajr-Gebet und schlafen ohne (Wudu’); dies spricht gegen die Sunnah. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( s ): “Derjenige, der im rituell unreinen Zustand (Dschunub) essen, trinken oder schlafen will, soll erst die rituelle Gebetswaschung vornehmen.” (Sunan Al-Termedhi)
  • Manche Muslime gehen im unreinen Zustand (Dschunub) schlafen und erwachen erst kurz vor Sonnenaufgang (Frühgebet). Weil sie befürchten, die vorgeschriebene Gebetszeit zu verpassen, während sie mit der Ganzwaschung beschäftigt sind, verrichten sie die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum); und das ist nicht erlaubt.
    An den Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) wurde folgende Frage gestellt: "Ich wache knapp vor Sonnenaufgang im unreinen Zustand (Dschunub) auf. Wenn ich die Ganzwaschung vollziehe, wird die Sonne aufgehen. Sollte ich besser die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) vornehmen?" Er (Rahimahu Allah) antwortete: "Du musst die rituelle Ganzwaschung vollständig verrichten und dann beten. Die rituelle Reinigung mit Erde (at-Tayammum) ist dir nicht erlaubt. Denn denjenigen, die ein Gebet vergessen haben oder verschlafen haben wird befohlen, das Gebet und was dazu gehört zu verrichten, sobald sie sich daran erinnern oder aus dem Schlaf aufwachen. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs ( s ): “Wer ein Gebet verschläft oder vergisst, der soll es nachholen, wenn er sich daran erinnert, es gibt keine andere Buße außer dieser.”
  • Es ist bekannt, dass das Gebet ohne Reinheit nicht angenommen wird. In einer Überlieferung sagte der Gesandte Allahs: “Allah nimmt ein Gebet ohne Reinigung nicht an.”
  • Wer Wasser für die Reinigung vorfindet, der soll sich damit reinigen. Aber wenn er kein Wasser findet, dann betet er nach der rituellen Reinigung mit Erde (at-Tayammum). Allah ( s ) sagt: “Und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend.” [4:43]
  • Manche Frauen vollziehen die Ganzwaschung (Ghusl) nach der Geburt (Wochenfluss an-Nifas) nicht, bevor nicht vierzig Tage vergangen sind, obwohl kein Blut mehr fließt. Folglich beten oder fasten sie auch nicht. Der Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) sagte: “Wenn der Wochenfluss (an-Nifas) der Frau frühzeitig endet, ist ihr die rituelle Ganzwaschung, das Verrichten der Gebete, das Fasten im Ramadan und der Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann erlaubt. Und es gibt für den Wochenfluss (an-Nifas) keine bestimmte Frist.”
  • Manche Ehemänner verkehren geschlechtlich mit ihren Ehefrauen, bevor sie rein vom Wochenfluss (an-Nifas) oder der Menstruation (al-Haid) sind. Der Schaikh Abdel Aziz bin Baz (Rahimahu Allah) wurde danach gefragt und gab zur Antwort: "Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau während ihrer Menstruation ist verboten und eine Sünde (Haram). Allah ( s ) sagt: “Und sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat. Allah liebt die Reumütigen, und Er liebt die, die sich rein halten.” [2:222]
  • Wer dies tut, muss Allah um Vergebung bitten, Reue zeigen und einen halben Dinar als Sühne (Kaffarah) für die Sünde spenden. Nach der Überlieferung von Ahmad und den Ashab Al-Sunan von Ibn Abbas ( s ) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs über denjenigen, der mit seiner Ehefrau während ihrer Monatsblutung (al-Haid) Geschlechtsverkehr hatte, sagte: “Er soll einen oder halben Dinar spenden.” Er darf mit ihr geschlechtlich nicht verkehren, bis sie die rituelle Ganzwaschung vornimmt. Allah ( s ) sagt: “So haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat.” [2:222]
  • Mit diesem Vers hat Allah den Geschlechtsverkehr mit der menstruierenden Ehefrau verboten, bis sie sich gereinigt hat. Wer dies jedoch trotzdem tut, begeht damit eine Sünde und muss Sühne (Kaffarah) dafür entrichten. Falls die Ehefrau durch diesen Geschlechtsverkehr schwanger wurde, ist das Kind nicht aus islamisch verbotener Zeugung, sondern ein (eheliches) legales Kind."
  • 6) Der Glaube, dass die Frau während dem Wochenfluss (An-Nifas), das Haus nicht verlassen darf, ist sehr weit verbreitet. Jedoch ist die Wöchnerin genau wie alle anderen Frauen und es ist ihr nicht verboten das Haus zu verlassen, um zum Beispiel eine wichtige Angelegenheit zu erledigen. Aber es ist besser wenn sie zu Hause bleibt. Allah ( s ) sagt: “Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allah und Seinem Gesandten. Allah will gewiss nur den Makel von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses, und euch völlig rein machen.” [33:33]
  • Manche Frauen verlegen die rituelle Ganzwaschung nach der Menstruation (al-Haid) an das Ende des Tages. Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Manche Frauen sind zu einer bestimmten Gebetszeit schon blutfrei, verlegen jedoch den Ghusl auf einen späteren Zeitpunkt. Sie meinen, dass sie die volle Reinheit innerhalb der Zeit nicht erreichen können. Aber dies ist keine Ausrede und keine Entschuldigung, weil dies das Minimum ihrer Waschungspflicht ist, damit sie in den vorgeschriebenen Gebetzeiten beten können
  • Manche Frauen beten die verpassten Gebete nicht nach, wenn ihre Menstruation während deren Gebetszeit eingetroffen ist. Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Wenn die Menstruation (al-Haid) nach Beginn der Gebetszeit eintrat, dann soll die Frau, nachdem sie wieder rein ist, das im reinen Zustand verpasste Gebet nachholen. Allah ( s ) sagt: “Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.” [4:103]
  • Manche Frauen verrichten das Gebet, in dessen Gebetszeit sie sich von der Menstruation (al-Haid) gereinigt haben nicht, sondern erst das folgende Gebet. Der Schaikh Muhammad bin Otheimeen (Rahimahu Allah) sagte: „Wenn die Frau ihre Reinheit erlangt und ihr soviel Zeit für das Verrichten auch nur einer Raka`a (Gebetseinheit) oder mehr bleibt, soll sie diese verrichten. Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs ( s ) sagte: “Wer es noch schafft eine Raka`a vom Morgengebet vor dem Aufgang der Sonne zu verrichten, der hat das Morgengebet zur rechten Zeit verrichtet und wer es noch schafft eine Raka`a vom Nachmittagsgebet vor dem Untergang der Sonne zu verrichten, der hat das Nachmittagsgebet zur rechten Zeit verrichtet.” (Al-Bukhari und Muslim)
  • Wenn sie also in der Zeit vor Sonnenuntergang oder in der Zeit vor Sonnenaufgang rituell rein ist und ihr Zeit zum Verrichten von auch nur einer Raka`a verbleibt, so soll sie das Nachmittags- bzw. das Morgengebet verrichten.