Die körperliche rituelle Reinheit (Taharah)
Die rituelle Gebetswaschung (Wudu') ist eine vorgeschriebene Bedingung für ein gültiges Gebet, ganz gleich ob es ein Pflicht- (Fard)gebet oder freiwilliges (Sunnah) Gebet ist. “Es wird kein Gebet ohne gültige Gebetswaschung und kein Almosen von Betrug angenommen.” (Sahih Muslim)
Derjenige, der die rituelle Gebetswaschung (Wudu') vornehmen will, soll sich nach dem Verrichten
der Notdurft, wie Ausscheidung von Urin oder Exkrementen, alle unreinen Substanzen (an-Nadschasa)
von den beiden Bereichen entfernen; und dies kann er entweder mit Istenjaa oder mit Istejmar
oder mit beiden tun. Wenn er nur eines von beiden benutzen will, dann ist Istenjaa mit
Wasser besser, denn das Wasser ist noch wirksamer bei der Reinigung und Säuberung des
Körpers und entfernt die unreinen Substanzen (an-Nadschasa).
Von Al-Miqdad wird berichtet:
“Er wäscht sein Glied und vollzieht Wudu'.”
(Sahih Muslim)
Man muss sich von unreinen Substanzen (an-Nadschasa) aller Art reinigen. Und es wurde mit voller Schärfe und Härte vor denen gewarnt, die sich nicht von ihrem Urin reinigen und bei der körperlichen rituellen Reinheit nachlässig sind. Von Ibn Abbas ( s ) wird überliefert, dass der Gesandte an zwei Gräbern vorbeiging und sagte: “Die Bewohner dieser Gräber werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um schwerwiegende Sünden. Einer von den beiden ging herum und verbreitete üble Nachrede (Namimah) über die anderen, und der andere pflegte sich während des Urinierens nicht vor der Öffentlichkeit zu schützen. Der Prophet ließ sich dann einen Palmzweig holen, brach diesen in zwei Stücke und legte (pflanzte) auf jedes Grab ein Stück davon. Anschließend sagte er: “Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.” (Sunan Al-Bukhari)